{"id":61,"date":"2018-04-25T06:00:18","date_gmt":"2018-04-25T05:00:18","guid":{"rendered":"http:\/\/rrc.schliersee.de\/wordpress\/?page_id=61"},"modified":"2020-04-17T10:53:16","modified_gmt":"2020-04-17T09:53:16","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/rrc-schliersee.com\/wordpress\/impressum\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h2><span style=\"text-decoration: underline;\"><a href=\"http:\/\/rrc-schliersee.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/Rodellogo-512x512.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright wp-image-1986 size-thumbnail\" src=\"http:\/\/rrc-schliersee.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/Rodellogo-512x512-150x150.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/rrc-schliersee.com\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/Rodellogo-512x512-150x150.jpg 150w, https:\/\/rrc-schliersee.com\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/Rodellogo-512x512-300x300.jpg 300w, https:\/\/rrc-schliersee.com\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/Rodellogo-512x512.jpg 512w\" sizes=\"auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/><\/a><\/span>Satzung des&nbsp;<strong>Renn-Rodel-Club Schliersee<\/strong><\/h2>\n<p>\u00a7 1<\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;<strong>Renn-Rodel-Club Schliersee<\/strong>&#8220;<br \/>\nund hat seinen Sitz in Schliersee.<\/p>\n<p>Er ist dem Bayerischen Landessportverband (BLSV) angeschlossen.<br \/>\nDer Verein ist gemeinn\u00fctzig.<\/p>\n<p>Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.<\/p>\n<p>\u00a7 2<\/p>\n<p>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Volksgesundheit, den Geist und K\u00f6rper zu kr\u00e4ftigen, die Mitglieder und vor allem die Jugend zum sportlichen Rodeln anzuhalten und die Liebe zu den heimatlichen Bergen zu wecken. Der Verein sieht seine Aufgabe auch darin, f\u00fcr den Fremdenverkehr im Winter zu werben und die G\u00e4ste im wintersportlichen Sinne zu betreuen.<\/p>\n<p>Die Mittel zur Erreichung dieser Ziele sind.<\/p>\n<p>a) Abhaltung von Sportveranstaltungen<\/p>\n<p>b) Abhaltung von Versammlungen, Werbevortr\u00e4gen, Kursen und der Pflege froher Geselligkeit.<\/p>\n<p>c) Ausbildung und Einsatz von sachgem\u00e4\u00df ausgebildeten \u00dcbungsleitern.<\/p>\n<p>Alle politischen Parteibestrebungen sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p>\u00a7 3<\/p>\n<p>Die Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt. Einschr\u00e4nkungen auf bestimmte Personenkreise aus rassischen, religi\u00f6sen oder politischen Gr\u00fcnden sind nicht statthaft.<\/p>\n<p>Die Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen sein:<br \/>\na) ordentliche Mitglieder ( Aktive )<br \/>\nb) f\u00f6rdernde Mitglieder ( Passive )<br \/>\nc) Ehrenmitglieder.<\/p>\n<p>Ordentliches Mitglied kann jeder Ehrenhafte beiderlei Geschlechts werden. Sie k\u00f6nnen sich in einer oder mehreren Abteilungen bet\u00e4tigen.<br \/>\nF\u00f6rderndes Mitglied kann jeder Freund des Wintersportes werden, der sich in keiner Abteilung bet\u00e4tigt.<br \/>\nMitglieder, die dem Verein langj\u00e4hrig angeh\u00f6rt haben und sich durch ihre T\u00e4tigkeit besonders ausgezeichnet haben, k\u00f6nnen zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie werden von der Vorstandschaft vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung ernannt.<\/p>\n<p>\u00a7 4<\/p>\n<p>Die Aufnahme als ordentliches und f\u00f6rderndes Mitglied erfolgt auf schriftlichen Antrag. Die Aufnahme selbst vollzieht sich nach Vorberatung der Vorstandschaft durch die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>Jugendliche von 8 &#8211; 18 Jahren werden in der Jugendabteilung des Vereins zusammengefasst.<\/p>\n<p>Der Austritt eines Mitgliedes hat schriftlich zu erfolgen. Mit dem Eintreffen desselben endigen, vorbehalten der Erf\u00fcllung der Bestimmungen \u00fcber die Beitr\u00e4ge, die Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft.<\/p>\n<p>\u00dcber den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet in erster Linie die Vorstandschaft. Der Ausschluss erfolgt durch eingeschriebenen Brief.<\/p>\n<p>a) wegen ehrenr\u00fchrigen oder unsportlichen Verhaltens,<br \/>\nb) bei groben oder wiederholten Vergehen gegen die Vorstandschaft,<br \/>\nc) wenn sich ein Mitglied des Vereins ohne Genehmigung der Vorstandschaft f\u00fcr einen anderen Verein an wintersportlichen K\u00e4mpfen beteiligt,<br \/>\nd) bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages, obwohl hierzu<br \/>\nschriftlich zweimal aufgefordert,<\/p>\n<p>e) wenn die Vorstandschaft einen Grund f\u00fcr die Ausschlie\u00dfung im Interesse des Vereins f\u00fcr gegeben erachtet,<\/p>\n<p>f) in leichteren F\u00e4llen kann zeitlicher Ausschluss erfolgen.<\/p>\n<p>Der Ausschluss ist dem betreffenden Mitglied im eingeschriebenen Brief unter Angabe der Gr\u00fcnde schriftlich mitzuteilen. Gegen den Beschluss der Vorstandschaft steht dem betroffenen Mitglied binnen 14 Tagen (gerechnet von der Zustellung des Ausschlussbescheides ab )<br \/>\ndas Einspruchsrecht zur ordentlichen Mitgliederversammlung zu,<\/p>\n<p>die dann endg\u00fcltig entscheidet.<\/p>\n<p>Dem betreffenden Mitglied ist von der Vorstandschaft und bei Einspruch auch vor der ordentlichen Mitgliederversammlung ausreichend Gelegenheit zur pers\u00f6nlichen Rechtfertigung zu geben. Dessen ungeachtet ruhen von dem Zeitpunkt, in dem das auszuschlie\u00dfende Mitglied von der Einleitung des Ausschlussverfahrens in Kenntnis gesetzt ist, alle Funktionen und Rechte des Mitglieds im Verein und der Betreffende hat unverz\u00fcglich alle dem Verein geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nde und Urkunden an diesen auszuh\u00e4ndigen.<\/p>\n<p>\u00a7 5<\/p>\n<p>Alle Mitglieder \u00fcber 18 Jahre haben gleiche Rechte und Pflichten Sonderstellungen von einzelnen Personen oder Personengruppen sind unstatthaft.<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft ist nicht \u00fcbertragbar.<\/p>\n<p>Jedem Mitglied stehen s\u00e4mtliche Vereinseinrichtungen zur Benutzung zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Jedes Mitglied ist im gleichen Ma\u00dfe an seine Pflichten gegen\u00fcber dem Verein gebunden.<\/p>\n<p>Alle Mitglieder \u00fcber 18 Jahre (ordentliche, f\u00f6rdernde und Ehrenmitglieder) haben in allen Versammlungen beratende und beschlie\u00dfende Stimme, sie sind Teilhaber an Vereinseigentum und Vereinsverm\u00f6gen.<\/p>\n<p>Es k\u00f6nnen im Verein zur Erf\u00fcllung der Vereinszwecke besondere Abteilungen mit Genehmigung der Mitgliederversammlung gebildet werden. Ihre Satzungen bed\u00fcrfen der Best\u00e4tigung durch die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung einer solchen Abteilung kann nur in einer Hauptversammlung durch Stimmenmehrheit erfolgen.<\/p>\n<p>\u00a7 6<\/p>\n<p>Die Einnahmen des Vereins sind ausschlie\u00dflich f\u00fcr Vereinszwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden. Die Einnahmen setzen sich zusammen aus der Aufnahmegeb\u00fchr,<\/p>\n<p>den Beitr\u00e4gen der Mitglieder,<br \/>\nden \u00dcbersch\u00fcssen aus Veranstaltungen,<br \/>\nfreiwilligen Spenden, usw.<\/p>\n<p>Bei Eintritt hat jedes Mitglied \u00fcber 18 Jahre eine Aufnahmegeb\u00fchr von 3,- EUR zu bezahlen,<\/p>\n<p>Die H\u00f6he des Mitgliederbeitrages wird allj\u00e4hrlich von der Hauptversammlung beschlossen.<\/p>\n<p>Die Vorstandschaft kann auf Antrag in begr\u00fcndeten F\u00e4llen einen vollkommenen oder teilweisen Erlass desselben gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>\u00a7 7<\/p>\n<p>Der Vorstand besteht aus dem<\/p>\n<p>1. Vorsitzenden und seines Stellvertreters, dem<\/p>\n<p>2. Vorsitzenden, dem<\/p>\n<p>1. Schriftf\u00fchrer, dem<br \/>\nKassier und einem<br \/>\nBeisitzer.<\/p>\n<p>Letzterer ist stets der Ehrenvorsitzende, sofern ein solcher vorhanden ist.<\/p>\n<p>Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung in schriftlicher und geheimer Abstimmung gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Die Wahl ist auch durch Zuruf g\u00fcltig, wenn kein Widerspruch erhoben wird.<\/p>\n<p>Die Amtsdauer des Vorstandes betr\u00e4gt 3 Jahre, Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Nach Ablauf der Amtsdauer bleibt der bisherige Vorstand bis zur Neu- oder Wiederwahl im Amt.<\/p>\n<p>Scheidet ein Mitglied des Vorstandes w\u00e4hrend seiner Amtsdauer aus, so kann der Vorstand bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung einen Stellvertreter bestimmen.<\/p>\n<p>\u00a7 8<\/p>\n<p>Der Verein ist gerichtlich und au\u00dfergerichtlich vertreten durch den<\/p>\n<p>1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den<br \/>\n2. Vorsitzenden.<\/p>\n<p>Bei Rechtsgesch\u00e4ften, bei einem Verm\u00f6genswert von \u00fcber 1oo,-\u20ac ist die Mitwirkung des<\/p>\n<p>Kassiers erforderlich.<\/p>\n<p>Der Vorstand stellt die Tagesordnung f\u00fcr alle Veranstaltungen des Vereins fest, vollzieht ihre Beschl\u00fcsse und entscheidet \u00fcber s\u00e4mtliche Angelegenheiten, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.<\/p>\n<p>\u00a7 9<\/p>\n<p>Der Vorstand wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter nach Bedarf zu Sitzungen einberufen.<\/p>\n<p>Die Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der Erschienenen gefasst.<\/p>\n<p>Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<\/p>\n<p>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte der Mitglieder anwesend sind.<\/p>\n<p>Der Vorstand muss einberufen werden) wenn es mindestens 3 seiner Mitglieder verlangen.<\/p>\n<p>\u00a7 10<\/p>\n<p>Die satzungsm\u00e4\u00dfigen Versammlungen zerfallen in:<\/p>\n<p>a) eine ordentliche Mitglieder-Jahresversammlung<\/p>\n<p>b) eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>c) Mitglieder-Monatsversammlung.<\/p>\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahresversammlung) findet im November statt.<\/p>\n<p>Das Vereinsjahr geht vom 01. Oktober bis zum 30. September.<\/p>\n<p>Ort und Zeit der Versammlung ist durch Ver\u00f6ffentlichung im &#8222;Miesbacher Merkur&#8220; und Bekanntmachung an der Anschlagtafel des Vereins, mindestens 7 Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.<\/p>\n<p>In der ordentlichen Mitglieder-Jahresversammlung ist<\/p>\n<p>a) von der Vorstandschaft \u00fcber die T\u00e4tigkeit des Vereins im verflossenen Jahr zu berichten.<\/p>\n<p>b) die Neuwahl der Vorstandschaft vorzunehmen,<br \/>\nZur G\u00fcltigkeit der Wahl des 1. Vorstandes muss der Gew\u00e4hlte mindestens die H\u00e4lfte der anwesenden Stimmen auf sich vereinigen, ist durch Stimmzersplitterung infolge mehrerer Vorschl\u00e4ge eine absolute Stimmenmehrheit nicht erreicht worden, so ist in einem 2. Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten des 1. Wahlganges vorzunehmen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.<\/p>\n<p>c) \u00dcber den Vorschlag f\u00fcr das n\u00e4chste Vereinsjahr hinsichtlich der H\u00f6he des Vereinsbeitrages und der Aufnahmegeb\u00fchr Beschluss fassen.<\/p>\n<p>Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, auf Beschluss der Vorstandschaft oder wenn 50 % der Mitglieder mit Namensunterschrift unter Angabe des Zweckes darauf antr\u00e4gt. In einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung k\u00f6nnen erledigt werden:<\/p>\n<p>a) Ersatzwahl f\u00fcr die Vorstandschaft w\u00e4hrend des Gesch\u00e4ftsjahres<\/p>\n<p>b) Satzungs\u00e4nderungen<\/p>\n<p>c) Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<p>d) Aufl\u00f6sung einer Vereinsabteilung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Mitgliederversammlungen sollen jeden Monat stattfinden.<\/p>\n<p>Sie sind mindestens 3 Tage vorher auf dem Anschlagtafeln des Vereins bekannt zu geben.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlungen dienen:<\/p>\n<p>a) zur Beschlussfassung \u00fcber Ausgaben<\/p>\n<p>b) zur Besprechung von Vereinsangelegenheiten<\/p>\n<p>c) zum Beschluss \u00fcber die Aufnahme von Mitgliedern<\/p>\n<p>Vor Eintritt in die Verhandlungen bei allen Mitgliederversammlungen ist die Tagesordnung von dieser jeweils zu genehmigen.<\/p>\n<p>Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden gefasst.<\/p>\n<p>F\u00fcr Satzungs\u00e4nderung ist jedoch eine 2\/3 Mehrheit der Anwesenden erforderlich.<\/p>\n<p>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom 1. Vorsitzenden und vom Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p>\u00a7 11<\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann in einer au\u00dferordentlichen Versammlung beschlossen werden, in der 3\/4 des Mitgliederstandes anwesend sind. Zur Beschlussfassung ist eine 2\/3 Mehrheit notwendig, Kommt eine Beschlussfassung nicht zustande, ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen eine weitere au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist.<\/p>\n<p>\u00a7 12<\/p>\n<p>Der Verein dient gemeinn\u00fctzigen Zwecken und erstrebt keine Gewinne. Etwaige Gewinne d\u00fcrfen nur f\u00fcr den satzungsm\u00e4\u00dfigen Zweck verwendet werden.<\/p>\n<p>Ausgaben d\u00fcrfen nur f\u00fcr sportliche, kulturelle und gesellige Zwecke erfolgen.<\/p>\n<p>Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung des Vereins nicht mehr als ihre geleisteten Bareinlagen und den gemeinsamen Wert gegebener Sacheinlagen zur\u00fcck. Die mit einem Ehrenamt betreuten haben nur Ersatzanspruch auf tats\u00e4chlich erfolgte Auslagen.<\/p>\n<p>Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Satzungszweck fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fcnstigungen bedacht werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Verbindlichkeiten des Vereins haftet den Vereinsgl\u00e4ubigern nur das Vereinsverm\u00f6gen. Das nach Aufl\u00f6sung oder Abwicklung der Vereinsverh\u00e4ltnisse verbleibende Aktivverm\u00f6gen f\u00e4llt dem Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) zu, oder f\u00fcr den Fall, dass der selbe ablehnt, der Gemeinde Schliersee mit der Ma\u00dfgabe, es wieder f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der Satzung zu verwenden.<\/p>\n<p>\u00a7 13<\/p>\n<p>Das Vereinszeichen wird gegen Ersatz der Selbstkosten an die Mitglieder verliehen. Es darf nur vom Mitglied selbst und nur w\u00e4hrend der Dauer der Mitgliedschaft getragen worden.<\/p>\n<p>\u00a7 14<\/p>\n<p>Die Satzung tritt am 13. November 2005 in Kraft.<\/p>\n<hr>\n<p><b>ERG\u00c4NZUNG DER VEREINSSATZUNG<\/b><\/p>\n<p class=\"western\"><b>Datenschutz<\/b><\/p>\n<p class=\"western\">(1) Zur Erf\u00fcllung der satzungsgem\u00e4\u00dfen Aufgaben des Vereines und der Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft im Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV) ergeben, werden im Verein unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG) folgende personenbezogene Daten von Vereinsmitgliedern digital gespeichert:<\/p>\n<ul>\n<li>\n<p class=\"western\">Name,<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"western\">Adresse,<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"western\">Nationalit\u00e4t,<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"western\">Geburtsort,<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"western\">Geburtsdatum,<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"western\">Geschlecht,<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"western\">Telefonnummer,<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"western\">E-Mailadresse,<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"western\">Bankverbindung,<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"western\">Zeiten der Vereinszugeh\u00f6rigkeit.<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"western\">(2) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst f\u00fcr den Verein T\u00e4tigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerf\u00fcllung geh\u00f6renden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zug\u00e4nglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein fort.<\/p>\n<p class=\"western\">(3) Als Mitglied des BLSV ist der Verein verpflichtet, im Rahmen der Bestandsmeldung folgende Daten seiner Mitglieder an den BLSV zu melden:<\/p>\n<ul>\n<li>\n<p class=\"western\">Name,<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"western\">Vorname,<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"western\">Geburtsdatum,<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"western\">Geschlecht,<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"western\">Sportartenzugeh\u00f6rigkeit.<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"western\">Die Meldung dient zu Verwaltungs- und Organisationszwecken des BLSV.<\/p>\n<p class=\"western\">(4) Zur Wahrnehmung satzungsgem\u00e4\u00dfer Mitgliederrechte kann bei Verlangen der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, Mitgliedern, Funktionstr\u00e4gern, \u00dcbungsleitern und Wettkampfrichtern bei Darlegung eines berechtigten Interesses Einsicht in das Mitgliederverzeichnis gew\u00e4hren.<\/p>\n<p class=\"western\">(5) Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgem\u00e4\u00dfen Veranstaltungen ver\u00f6ffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage und \u00fcbermittelt Daten und Fotos zur Ver\u00f6ffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien.<\/p>\n<p class=\"western\">(6) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Verarbeitung (Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Ver\u00e4ndern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen, \u00dcbermitteln, Verbreiten, Abgleichen, Verkn\u00fcpfen, Einschr\u00e4nken, L\u00f6schen, Vernichten) ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausma\u00df und Umfang zu. Eine anderweitige, \u00fcber die Erf\u00fcllung seiner satzungsgem\u00e4\u00dfen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein \u2013 abgesehen von einer ausdr\u00fccklichen Einwilligung \u2013 nur erlaubt, sofern er aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung, der Erf\u00fcllung eines Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen, sofern nicht die Interessen der betroffenen Personen \u00fcberwiegen, hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.<\/p>\n<p class=\"western\">(7) Jedes Mitglied hat im Rahmen der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG, das Recht auf Auskunft \u00fcber die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empf\u00e4nger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, L\u00f6schung oder Sperrung, Einschr\u00e4nkung, Widerspruch und \u00dcbertragbarkeit seiner Daten.<\/p>\n<p class=\"western\">(8) Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten gel\u00f6scht, sobald ihre Kenntnis nicht mehr erforderlich ist. Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsm\u00e4\u00dfigen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden f\u00fcr die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht entsprechend Satz 1 gel\u00f6scht.<\/p>\n<p class=\"western\">(9) Die vereins- und personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen vor dem Zugriff Dritter gesch\u00fctzt.<\/p>\n<p class=\"western\" align=\"left\"><span style=\"font-size: small;\"><span lang=\"de-DE\">Erg\u00e4nzung Datenschutz Stand <\/span><\/span> <span style=\"font-size: small;\"><span lang=\"de-DE\">26.03.2018<\/span><\/span><\/p>\n<hr>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des&nbsp;Renn-Rodel-Club Schliersee \u00a7 1 Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Renn-Rodel-Club Schliersee&#8220; und hat seinen Sitz in Schliersee. Er ist dem Bayerischen Landessportverband (BLSV) angeschlossen. Der Verein ist gemeinn\u00fctzig. 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